Von: =?iso-8859-1?Q?B=FCrgerbeauftragter_=28LfDI_BW=29?= <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 20.05.2022 12:10
An: <***********@lindenberg.one>
Betreff: [WARNING: MESSAGE ENCRYPTED]Ihr Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Anlagen: Auskunft-Art-15.zip

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

nochmals vielen Dank für Ihre Auskunftsersuchen.

 

Anbei erhalten Sie unsere Antwort als passwortgeschützte ZIP-Datei. Das Passwort erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post bzw. können Sie telefonisch unter der 0711 / 61 55 41 – 716 erfragen.

 

Bezüglich Ihres Antrags auf Akteneinsicht bieten wir Ihnen an, bei uns in der Dienststelle Einsicht zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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IuK, Bürgerbeauftragter der Dienststelle

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

 

Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

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Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/).

 

Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/